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   BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 371/11   

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https://dejure.org/2011,9147
BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 371/11 (https://dejure.org/2011,9147)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2011 - 1 BvR 371/11 (https://dejure.org/2011,9147)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 1 BvR 371/11 (https://dejure.org/2011,9147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts, beschränkt auf einen von zwei Beschwerdeführern - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des weiteren Beschwerdeführers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
    PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts, beschränkt auf einen von zwei Beschwerdeführern - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des weiteren Beschwerdeführers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
    PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts, beschränkt auf einen von zwei Beschwerdeführern - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des weiteren Beschwerdeführers

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts, beschränkt auf einen von zwei Beschwerdeführern - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des weiteren Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einbeziehung unverheirateter volljähriger

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 371/11
    gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 51/09 R - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 13 AS 253/16
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Rechte als schwerbehinderter Mensch darin erblickt, dass sein Einkommen in Gestalt der Erwerbsunfähigkeitsrente auf die Leistungsansprüche der Antragsteller zu 1) und 2) angerechnet wird, handelt es sich lediglich um eine wirtschaftliche Reflexwirkung der Entscheidung, die eine Beschwerdebefugnis nicht begründet (vgl. zu einem gleichgelagerten Sachverhalt: Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 51/09 R - Rn. 11 und hierzu ergangener Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 371/11).
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